Kann trotz Papierform im Ausbildungsvertrag auf ein digitales Berichtsheft gewechselt werden?

Ja, ein Wechsel ist möglich, sollte aber mit dem Betrieb und bei Bedarf mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden. Im Ausbildungsvertrag ist festgehalten, ob der Ausbildungsnachweis schriftlich oder elektronisch geführt wird.

Wird von Papierform auf ein digitales Berichtsheft gewechselt, sollte diese Änderung deshalb in Textform dokumentiert werden; manche Kammern stellen dafür eigene Formulare oder Änderungswege bereit. Registriert sich der Azubi neu, trägt er den vereinbarten `Start des digitalen Berichtshefts` direkt während der Registrierung ein. Besteht bereits ein Account, ändert ausschließlich der Azubi das Datum unter `Einstellungen > Ausbildung & Berichtsheft > Ausbildungsdaten ändern`.

Ab diesem Datum werden neue Berichte digital geschrieben, eingereicht, signiert und exportiert.

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