Nutzungsbedingungen der "Azubi-App"

Stand 01.09.2024

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit und Verständlichkeit, wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Die generische Schreibweise ist inklusiv zu lesen.

1. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

1.1. Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend: „Bedingungen“) stellen einen Nutzungsvertrag zwischen uns, dem

Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V.
Hopmannstr. 2
53177 Bonn

 (nachfolgend: „Anbieter“, auch „wir“) 

und dem jeweiligen Anwender (nachfolgend: „Nutzer“) der Software-Anwendung „Azubi-App“ (nachfolgend: „App“), der Website zur „Azubi-App“ (https://app.rs-mechatroniker.de) sowie der dort vorgehaltenen Anwendungen in der jeweils aktuellen Version dar.  

1.2. Gegenstand des Nutzungsvertrages ist die Nutzung der App sowie der durch die App angebotenen Services durch den Nutzer. Der Anbieter stellt dem Nutzer die App in der jeweils aktuellsten Version bereit und gestattet ihm, die App nach Maßgabe dieser Bestimmungen und beschränkt auf den Nutzungszeitraum zu nutzen. Die App richtet sich an Ausbildungsbetriebe, deren ausbildendes Personal, die Lehrkräfte der Berufsschule, Erziehungsberechtige, externe Ausbildungsverantwortliche und Auszubildende, wobei letztgenannte Personen mindestens 16 Jahre alt sind. Bei Nutzern unter 16 Jahren ist die Zustimmung der gesetzlichen Erziehungsberechtigten erforderlich.

1.3. Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen der Nutzer oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert und nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf einen Text Bezug nimmt, der Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen des Nutzers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen.

2. Nutzungsumfang

2.1. Die App gewährt Zugriff auf die Anwendung einer serverbasierten digitalen Erfassung der Ausbildungsnachweise von Auszubildenden in der dualen Ausbildung in Deutschland (auch: Berichtsheft), mit der Möglichkeit der digitalen Signierung durch die Betriebe, bzw. deren Ausbilder (nachfolgend: digitales Berichtsheft). 

Der Status eines Nutzers des digitalen Berichtshefts wird durch die Zugehörigkeit zu einer der folgenden Nutzergruppen (Rollen) definiert:

  • „Azubi“ (Auszubildende)
  • „Betrieb/Leitung“, nachfolgend auch „Betrieb“, d.h. . Personen, die in einem Unternehmen eine führende oder leitende Position mit Unternehmens- und Personalverantwortung haben (z.B. Inhaber, Geschäftsführer oder Personalleiter).
  • Ausbildung“, nachfolgend auch „Ausbilder/Ausbildende“, d.h. Personen, die in Einrichtungen oder Unternehmen die betriebliche Berufsbildung oder die Ausbildung der Auszubildenden tatsächlich übernehmen oder daran beteiligt sind, unabhängig davon, ob sie nach dem Ausbildungsvertrag Ausbildende sind.
  • „Lehrkraft“, nachfolgend auch „Lehrer“, d.h. Personen, die in Einrichtungen der schulischen Berufsbildung für die Ausbildung von Auszubildenden verantwortlich sind.
  • „Extern“, nachfolgend auch „externe Personen“, d.h. Personen, die Azubis oder deren Ausbildung verantwortlich sind, und nicht unter „Ausbildung“ oder „Lehrkraft“ einzuordnen sind (z.B. Eltern, weitere Erziehungsberechtigte, Prüfer, sonstige Betreuer).

Diese Benutzergruppen spiegeln den tatsächlichen Status eines Nutzers wider. Personen, die keiner dieser fünf Gruppen angehören, können nicht als Nutzer registriert werden.

2.2. Die Anwendung kann von Azubis auch ohne Verknüpfung verwendet werden (Solo-Modus). Mit der Verknüpfung der Rollen „Azubi“ und „Betrieb/Leitung“ wird es möglich, die vom Azubi angelegten Einträge und regelmäßigen Berichte (z. B. im Berichtsheft) durch den Betrieb und die zugewiesenen Ausbildenden des Betriebs prüfen und dokumentiert bestätigen/signieren zu lassen.  Eine Verknüpfung der Rollen „Azubi“ und „Betrieb/Leitung“ berücksichtigt auch die Möglichkeit Berichte digital zu signieren, die bereits bis zu 12 Wochen vor der Verknüpfung erfasst wurden. Eine weiter in die Vergangenheit rückwirkende Berücksichtigung, ist nur auf Anfrage im Einzelfall und nur unter den in Ziff. 6.4 festgelegten Voraussetzungen möglich.

2.3. Die Verknüpfung der Rollen „Azubi“ und „Ausbildung“ mit einem Betrieb wird durch einen Einmal-Betriebscode ermöglicht. Es obliegt der Rolle „Betrieb/Leitung“ diese Codes zu erzeugen und den Azubis und Ausbildenden zur Verfügung zu stellen. Die Verknüpfung muss innerhalb von 30 Tagen ab Bereitstellung des Codes erfolgen. Andernfalls kann der Einmal-Code nicht mehr für eine Verknüpfung verwendet werden. Die Verknüpfung mit einem Azubi muss zusätzlich durch den Betrieb bestätigt werden.

2.4. Ein Nutzer mit der Rolle „Betrieb/Leitung“ kann Nutzer mit der Rolle „Ausbildung“, welche dem Betrieb angehören, Nutzern der Rolle „Azubi“ zuweisen, welche ebenfalls dem Betrieb angehören. Erst durch diese Zuweisung wird es den Ausbildenden ermöglicht, die Berichtshefteinträge der Azubis zu prüfen, zu kommentieren und zu signieren. 

2.5. Die Verknüpfung zwischen den Rollen „Lehrkraft“ und „Azubi“ oder „Extern“ und „Azubi“ wird ebenfalls durch einen Einmal-Code ermöglicht. Es obliegt den Rollen „Lehrkraft“ oder „Extern“ diese Codes zu erzeugen und den Azubis zur Verfügung zu stellen. Die Verknüpfung muss innerhalb von 30 Tagen ab Bereitstellung des Codes erfolgen. Andernfalls kann der Einmal-Code nicht mehr für eine Verknüpfung verwendet werden, und es muss ein neuer Code erzeugt werden. Erst durch diese Verknüpfung wird es den Lehrkräften oder den externen Personen ermöglicht, die Berichtshefteinträge der Azubis einzusehen und zu kommentieren, sowie die (deaktivierbare) Chatfunktion zu nutzen. 

2.6. Verknüpfungen oder Zuweisungen können jederzeit wieder gelöst werden. Nach erfolgter Lösung können die Nutzer der Rolle „Betrieb/Leitung“, „Ausbildung“, „Lehrkraft“ oder „Extern“, die Berichtshefteinträge des zuvor verknüpften oder zugewiesenen Azubis nicht mehr einsehen oder darauf zugreifen. 

2.7. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Nutzern der Rolle „Betrieb/Leitung“ eine zeitliche begrenzte (max. 30 Tage) und unentgeltliche Verknüpfung mit der Rolle „Azubi“ zu Testzwecken zur Verfügung zu stellen.

3. Nutzerkonto, Vertragsschluss

3.1. Zur Nutzung der App und deren Funktionalitäten muss jeder Nutzer ein Nutzerkonto eröffnen. Hierzu legt der Nutzer über den Link zur Registrierung auf der Website ein Nutzerprofil an und schließt mit dem Anbieter einen Nutzungsvertrag unter Geltung dieser Bedingungen. 

3.2. Um ein Nutzerkonto zu eröffnen, muss sich der Nutzer via Website in der Web-App mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren. Hierzu gibt der Nutzer seinen Namen, E-Mail-Adresse und ein selbst gewähltes Passwort an. Im Rahmen des Registrierungsprozesses wird dem Nutzer eine E-Mail zugeschickt, in welcher der Nutzer aufgefordert wird, seine Anmeldung und seine E-Mail-Adresse durch Eingabe eines Bestätigungscodes zu verifizieren. Nach Abschluss des Registrierungsprozesses kann der Nutzer sich mit seinen Zugangsdaten in der App anmelden und seine Nutzerdaten vervollständigen oder anpassen. Im Zuge der Registrierung stimmt der Nutzer ausdrücklich diesen Bedingungen zu.  

3.3. Der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und dem Anbieter nach diesen Bedingungen kommt durch den Klick des Nutzers auf die dafür vorgesehene Schaltfläche und Abschluss des Registrierungsprozesses zustande.

4. Nutzerinhalte  

4.1. Der Anbieter ermöglicht seinen Nutzern in die App Texte, Bilder und andere mediale Inhalte oder Dokumente zu laden („Nutzerinhalte“), sie in seinem Nutzerprofil zu hinterlegen, diese dort mit ihren Ausbildungsbetrieben und zugewiesenen Ausbildern sowie verknüpften Lehrkräften und externen Personen zu teilen und auf andere Weise zu verwenden. Der Nutzer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen für die Nutzerinhalte selbst verantwortlich. Der Anbieter prüft die Nutzerinhalte nicht und macht sie sich auch nicht zu Eigen. Der Anbieter behält sich jedoch vor, Nutzerinhalte bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen oder gegen gesetzliche Bestimmungen unverzüglich zu löschen. 

4.2. Der Nutzer räumt dem Anbieter unentgeltlich an sämtlichen Nutzerinhalten die einfachen (nichtausschließlichen) inhaltlich unbeschränkten, übertragbaren und unterlizenzierbaren Nutzungsrechte ein, die Nutzerinhalte weltweit für die Zwecke, zur Erbringung des Services durch die App und durch die Website zu verwenden. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, die Nutzerinhalte innerhalb der App zu verwenden, sie u.a. zu speichern, zu vervielfältigen und öffentlich wiederzugeben, sowie anderen Nutzern und Dritten Nutzungsrechte an den Nutzerinhalten zu übertragen und Dritten weitere Nutzungsrechte im genannten Umfang einzuräumen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, die Nutzerinhalte zu bearbeiten, sofern damit keine Beeinträchtigung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Interessen einhergeht. Die vorstehende Berechtigung vom Anbieter zur Nutzung der Nutzerinhalte endet sechs Wochen nach Ende des Nutzungsvertrags. 

4.3. Der Nutzer ist verpflichtet, durch das Laden und Veröffentlichen von Nutzerinhalten in der App keine Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte anderer Nutzer oder gewerbliche Schutzrechte Dritter (z.B. Urheber-, Design- oder Markenrechte), zu verletzen. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere

  • Bilder, Texte und andere Nutzerinhalte nur dann in die App zu laden, in seinem Nutzerprofil bzw. dem digitalen Berichtsheft zu hinterlegen oder ansonsten innerhalb der App zu nutzen, wenn er hierfür die entsprechenden Nutzungsrechte besitzt oder gesetzlich hierzu berechtigt ist sowie
  • die Persönlichkeitsrechte anderer Nutzer zu wahren und keine beleidigenden und/oder verleumderischen Äußerungen und/oder unwahren Behauptungen in Bezug auf andere Nutzer zu veröffentlichen. 

5. Pflichten des Nutzers 

5.1. Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter bei einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten der Regelung nach Ziff. 4. Buchst. c von Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung des Anbieters.

5.2. Der Nutzer verpflichtet sich darüber hinaus,  

  • keine pornographischen, rassistischen, volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden oder jugendgefährdenden oder diskriminierenden Inhalte zu veröffentlichen, und zwar unabhängig davon, ob hierdurch ein Straftatbestand verwirklicht wird,
  • seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und sie keinem Dritten weiterzugeben,
  • keine Nachrichten an mehrere andere Nutzer gleichzeitig zu senden, die keine für das jeweilige Ausbildungsverhältnis zwingend erforderlichen Inhalt aufweisen (z.B. Kettenbriefe, Spam oder andere Massenmails) sowie keine Werbung zu veranstalten und 
  • keine Eingriffe in die App durch technische oder elektronische Hilfsmittel vorzunehmen, die die Integrität der App betreffen oder die bezwecken, Inhalte der App – gleich, ob es sich dabei um Inhalte des Anbieters oder Inhalte von Nutzern handelt – auszulesen.

5.3. Wir weisen darauf hin, dass der Nutzer eigenverantwortlich dafür zu sorgen hat, wichtige persönliche Daten extern (z.B. auf externen Datenträgern) zu sichern.  

6. Vergütung, Nutzungsperiode, Rückerstattungen

6.1. Die Nutzung der App und deren Funktionalitäten ist für Nutzer mit den Rollen „Azubi“, „Ausbildung“, „Lehrkraft“ und „Extern“ kostenfrei.

6.2. Für die Verknüpfung der Konten der Rolle „Betrieb/Leitung“ mit einem Konto der Rolle „Azubi“ (s. o. Ziff. 2. Buchst. b, c) ist von den Betrieben eine Vergütung (zzgl. USt.) an den Anbieter zu zahlen, die monatlich berechnet und jeweils im Voraus für einen Zeitraum von sechs Monaten (Nutzungsperiode) fällig ist. Die Verknüpfung wird nach Ablauf der je Azubi einmalig gewährten Testphase kostenpflichtig. Wenn der Betrieb die erforderlichen Zahlungsdaten im Rollenprofil der Web-App (Login über Website) nicht rechtzeitig hinterlegt hat, wird die Verknüpfung innerhalb eines Tages wieder gelöst. Werden zuvor gültige Zahlungsdaten aktiver Abonnements ungültig, so ruht für die Betriebe und deren Ausbildende der Zugriff auf die Berichtshefte (bis zur Aktualisierung valider Zahlungsdaten). Für mehrere aktive Verknüpfungen zwischen Betrieben und Azubis werden die Vergütung und die Nutzungsperiode jeweils gesondert berechnet.

6.3. Die Nutzungsperiode verlängert sich jeweils um sechs weitere Monate, wenn die Verknüpfung nicht vor Ablauf der Nutzungsperiode vom Betrieb, dem Azubi oder dem Anbieter gelöst wird. Die Nutzungsperiode endet ebenfalls, wenn der Nutzungsvertrag eines Betriebs oder Azubis endet.

6.4 Auf Anfrage können im Solo-Modus (Ziff. 2.2.) erstellte Einträge und Berichte (z.B. Berichtsheft) durch Verknüpfung mit einem Betrieb diesem Betrieb für einen weiter als 12 Wochen zurückliegenden Zeitraum zugeordnet werden (um bereits erfasste Berichte digital zu signieren). Soll die Zuordnung für einen zurückliegenden Zeitraum von mehr als 12 Wochen erfolgen, ist für diese weiter in die Vergangenheit rückwirkende Berücksichtigung eine Vergütung zu entrichten, die derjenigen Vergütung nach Ziff. 6.2. (ohne Testphase) entspricht, die für den zu verknüpfenden Zeitraum berechnet und fällig gewesen wäre. Zusätzlich zu jener Vergütung ist eine Aufwandspauschale von EUR 20,00 (zzgl. USt.) zu entrichten. Der Anbieter wird vor der Verknüpfung für einen zurückliegenden Zeitraum auf die dadurch entstehenden Kosten hinweisen.

6.5. Eine Rückerstattung im Voraus gezahlter Vergütung findet nicht statt, auch dann nicht, wenn die Verknüpfung vor Ablauf der jeweiligen Nutzungsperiode gelöst wird.

7. Gewährleistung, Mängelhaftung 

Der Anbieter gewährleistet, dass die App zum Zeitpunkt ihrer Bereitstellung dem vertragsgemäßen Zustand entspricht. Der Anbieter stellt Aktualisierungen der App als Web-App und als Client-App für die Plattformen Android und Apple iOS zum Abruf bereit. Für eine mangelfreie Nutzung der App und der Funktionen obliegt es den jeweiligen Nutzern, die jeweils aktuelle Version der Client-App herunterzuladen und zu installieren. Werden Aktualisierungen der Client-App, die technisch zwingend erforderlich sind, nicht installiert, kann die vertragsgemäße Nutzung der App und deren Funktionalitäten nicht sichergestellt werden. Installiert der Nutzer die durch den Anbieter bereitgestellten Aktualisierungen nicht, haftet der Anbieter nicht für Abweichungen vom vertragsgemäßen Zustand der App, die auf das Fehlen der entsprechenden Aktualisierung zurückzuführen ist. Die gesetzlichen Ansprüche des Nutzers aufgrund mangelhafter Leistung bleiben unberührt.

8. Haftung 

8.1. Der Anbieter haftet, auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, unbeschränkt nur bei (a) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (b) der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, (c) im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie sowie (d) nach dem Produkthaftungsgesetz.  

8.2. Die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verletzte wesentliche Vertragspflichten ist in der Höhe auf den Schaden beschränkt, der nach Art des Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

9. Ende des Nutzungsvertrages, Kündigung 

9.1. Der Nutzungsvertrag endet, wenn der Nutzer sein Nutzerkonto löscht oder vom Anbieter ordentlich oder aus wichtigem Grund gekündigt wird. Eine Löschung des Nutzerkontos der Nutzer mit der Rolle „Betrieb/Leitung“, löst alle Verknüpfungen und Zuweisungen, die mit Nutzern der Rollen „Azubi“ oder „Ausbildung“ bestehen.

9.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührt. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Nutzerkonto zu löschen, wenn der Nutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen dieser AGB verstößt, insbesondere gegen die Bestimmungen der Ziff. 5.2. Mit Löschung des Nutzerkontos werden auch sämtliche im Zusammenhang mit dem jeweiligen Nutzer gespeicherte Daten gelöscht.  

10. Anwendbares Recht und Gerichtstand

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Diese Rechtswahl berührt nicht die Geltendmachung deliktischer Ansprüche sowie die mögliche Anwendbarkeit zwingender verbraucherschützender Vorschriften nach dem Recht des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.  
 
10.2. Wenn es sich bei dem Nutzer um einen Verbraucher mit Wohnsitz in der EU handelt, kann dieser gegen den Anbieter gemäß den gesetzlichen Regelungen zur Zuständigkeit Klage erheben, insbesondere kann dieser Nutzer gegen den Anbieter entweder vor den Gerichten des Mitgliedstaats klagen, in dessen Hoheitsgebiet ansässig ist, oder vor dem Gericht des Ortes, an dem der Nutzer seinen Wohnsitz hat. Wenn es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bonn.  

11. Änderungen der Bedingungen 

11.1. Der Anbieter behält sich die Änderung der Bedingungen vor, wenn dies aufgrund von veränderten gesetzlichen, behördlichen oder technischen Rahmenbedingungen erforderlich ist. Änderungen der Bedingungen werden dem Nutzer spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per E-Mail, über eine Kommunikationsschnittstelle innerhalb der App oder der Website angeboten. 

11.2. Die Zustimmung des Nutzers zum Angebot des Anbieters gilt als erteilt, wenn der Nutzer seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Anbieter in ihrem Angebot besonders hinweisen. Der Anbieter wird dann die geänderte Fassung der Bedingungen als Grundlage für den Nutzungsvertrag zugrunde legen. Für den Fall der rechtzeitigen Ablehnung des Angebots durch den Nutzer behält sich der Anbieter das Recht zur ordentlichen Kündigung vor. 

12. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.  Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrags Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung rechtskräftig oder von beiden Vertragspartnern übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.

 

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