Was heißt schriftliches oder elektronisches Führen des Ausbildungsnachweises?

Schriftliches Führen bedeutet, dass der Ausbildungsnachweis klassisch auf Papier oder in einer ausgedruckten Form geführt und unterschrieben wird. Elektronisches Führen bedeutet, dass der Nachweis digital erstellt, geprüft, bestätigt und für Prüfung oder Kammer elektronisch oder als PDF bereitgestellt werden kann. Welche Form im konkreten Ausbildungsverhältnis gilt, richtet sich nach Ausbildungsvertrag und zuständiger Stelle.

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